Mietverwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Vermietung in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Abschluß der erforderlichen Mietverträge
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung, ggf. auch durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll
- Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
- Kontoführung eines Mietkontos auf den Namen des Eigentümer
- Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Mahnung der Mieter
- Inkasso der Mieten und Nebenkosten, ggf. zwangsweise Beitreibung über den Rechtsanwalt
- Verwaltung von Mietkautionen
- Zahlungsverkehr sämtlicher der für das Mietobjekt anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
- Kostenabrechnung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch Wärmemessdienste
- Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und dessen Steuerberater
- Anstellung von Personal (z. B. Hausmeister)
- Erledigung des Schriftverkehrs
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